AGB

AGB Mietservice (ausser Rollgerüste / s.u.)


§ 1 Mietdauer: Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Ist eine Mindestmietzeit vereinbart, so ist diese auch bei vorzeitiger Rückgabe in voller Höhe zu vergüten.

§ 2 Zahlungsziel: Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt rein netto kasse (ohne Abzug) zu zahlen. Sofern nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch bei uns eingeht, gilt diese als anerkannt.

§ 3 Mietzeit: Die Mindestmietzeit beträgt bei Motorgeräten 1 Tag. 24 Stunden gelten als 1 Tag.

§ 4 Vertragsgemäße Nutzung: Die Mietgegenstände darf der Mieter nur mit der von dem Eigentümer zu erwartenden Sorgfalt nutzen, sie schonend und pfleglich zu erhalten. Die Gebrauchsanweisung und die Anweisung des Vermieters sind unbedingt zu beachten. Jede Standortveränderung(en) der Mietgegenstände müssen dem Vermieter vorher schriftlich angezeigt und vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.

§ 5 Kündigung: Bei einer festen Mietzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei unbestimmter Mietzeit können beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug ist, ein Insolvenzantrag gegen den Mieter gestellt wird, der Mieter seinen Geschäftsbetrieb einstellt, der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht nachkommt, bei unerlaubter Untervermietung oder bei Totalschaden des Fahrzeuges. Im Fall der fristlosen Kündigung ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug sofort auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen. Das außerordentliche Kündigungsrecht des Mieters gem. §543 BGB wird ausgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt für alle Mietgegenstände. Kündigung und Verlängerung des Mietvertrages ist nur in Schriftform möglich.

§ 6 Mitteilung: Der Mieter teilt dem Vermieter jede Panne, Unfall, Beschädigungen oder Defekte unverzüglich telefonisch und innerhalb von 48 Stunden schriftlich mit. Für die Folgen einer verspäteten oder unvollständigen Mitteilung haftet der Mieter.

§ 7 Kaution: Eventuell hinterlegte Kautionen können nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen gegen den Mieter verrechnet werden.

§ 8 Abnahme: Ab Standort 27777 Ganderkesee, Am Steenöver 10a.

§ 9 Reinigung: evtl. Endreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 10 Rücklieferung: Die Rücklieferung hat in 27777 Ganderkesee, Am Steenöver 10a zu erfolgen oder gem. Absprache.

§ 11 Schäden bei Rückgabe: Für Schäden kommt ausschließlich der Mieter auf.

§ 12 Diebstahl: Bei Diebstahl des Bauwagens sowie der darin gelagerten Gegenstände und Arbeitsgeräte haftet uneingeschränkt der Mieter.

§ 13 Sondervereinbarung: Der Bauwagen muß, egal wo er abgestellt wird, vor Diebstahl geschützt werden! Kommt der Mieter der Verantwortung nicht nach, so haftet er in vollem Umfang.

§ 14 Schlussbestimmung: Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

§ 15 Allgemeine Bestimmungen: Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters, als Gerichtsstand ist ausschließlich Delmenhorst ( Amtsgericht Delmenhorst ) vereinbart. Der Vermieter behält sich vor, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Alle Geräte bzw. Bauwagen bleiben bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum des Vermieters. Für Verletzungen, die durch den Gebrauch von gemieteten Geräten auftreten, haftet der Vermieter nicht.

AGB Rollgerüste

1. Nutzung des Gerüstes nur durch Mieter bzw. dessen Mitarbeiter. Nutzung durch Dritte ( Fremdfirmen) nicht gestattet, nur nach schriftlicher Genehmigung durch uns.

2. Die Verantwortung für das Gerüst trägt mit Übergabe der Mieter, das Gerüst muß in dem Zustand in dem wir es ausgeliefert haben wieder zurückgegeben werden, Kosten für Reparatur, Reinigung usw. trägt der Mieter.

3. Jede Standortveränderung(en) der Mietgegenstände müssen dem Vermieter vorher schriftlich angezeigt und vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.

4. Der Besteller hat das Gerüst nach Ablauf der Vorhaltezeit gereinigt zurückzugeben. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden gesondert berechnet.

5. Der Mieter garantiert nach Ablauf des Mietverhältnisses, das Gerüstmaterial unversehrt und vollständig an den Vermieter zurückzugeben. Für Schäden am Gerüstmaterial kommt er auf. Für fehlendes oder nicht voll gebrauchsfähiges Gerüstmaterial zahlt der Mieter an den Vermieter den jeweils gültigen Listenverkaufspreis der Firma, bei der das Ersatzmaterial beschafft werden muss. Beschädigung sind uns sofort per Telefon durchzugeben, das gleiche gilt bei Verlust des Gerüstes durch z.B. Diebstahl oder bei einem Vorfall bei dem das Rollgerüst unbrauchbar wird. Der Mieter trägt in diesem Fall die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Gerüstes.

6. Kündigung und Verlängerung des Mietvertrages ist nur in Schriftform möglich.

7. Schadenersatzansprüche gegen die Firma Torsten Knetemann sind ausgeschlossen.

8. Entstehende Kosten z.b. durch Mietausfall bei Zahlungsrückstand gehen zu Lasten des Mieters. Eventuell hinterlegte Kautionen können nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen gegen den Mieter verrechnet werden.

9. Weitervermietung der Mietgeräte durch den Mieter oder Dritte ist nicht zulässig.

10. Die von uns gestellten Rechnungen sind ohne Abzüge sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen.

11.
Sofern nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch bei uns eingeht, gilt diese als anerkannt.

12. Aufstellung und Montage des Mietobjektes sind Sache der Mieterin und stehen in deren Verantwortung. Soweit durch den Auf- oder Abbau des Mietobjektes Schäden an anderen Sachen entstehen, haftet hierfür allein die Mieterin.

13. Rücklieferung: Das Mietgerät ist in vollfunktionsfähigem, ordnungsgemäßem, gereinigtem, der Hingabe entsprechendem Zustand ohne Beschädigung an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte
Rücklieferung des Mietgegenstands dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). Das Gerüst wird bei der Rücklieferung durch den Mieter ( oder dessen Vertreter) und des Vermieter ( oder dessen Vertreter) auf Vollständigkeit geprüft! Alle anderen Arten der Rücklieferungen sowie ungeprüfte Rücklieferungen erkennen wir nicht an.

14. Bitte Aufbauanleitung beachten! Nachzulesen unter www.layher.com | Aufbauanleitung kann bei Abholung eingesehen werden. Sicherheitsaufbau P2 DIN Norm: 1004. Der Fahrer oder dessen Vertreter ist für die Ladungssicherung zuständig.